Diplom Kaufmann Knut Krause - Steuerberater
                              Diplom Kaufmann Knut Krause - Steuerberater                            

Neubewertung der Grundstücke

Die Finanzämter haben  Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versendet.

 

Wenn wir für Sie tätig werden sollen benötigen wir dieses Schreiben sowie zusätzlich  noch folgende Informationen:

 

1. Sind die Angaben im Schreiben des Finanzamtes richtig ?

2. Art des Gebäudes ( Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung ?)

3. Wohnfläche der Wohnung(en)

4. Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze

5. Wer ist Eigentümer ( Ehemann 100 %, Ehefrau 100 % , oder 50:50 )

6. Baujahr

7. Kernsanierung ? wenn ja, wann

8. Bei Eigentumswohnungen : Wie groß ist Ihr Miteigentumsanteil am         Grundstück?

 

( Wenn mehrere Flurstücke ausgewiesen sind benötigen wir für jedes Flurstück den jeweiligen Miteigentumsanteil !)

 

Diese Informationen können Sie direkt handschriftlich auf das Schreiben vom Finanzamt vermerken  und uns dann - gerne per Mail – übermitteln.  

 

Zur Abklärung weiterer Fragen werden Sie gegebenenfalls  telefonisch kontaktieren.

 

Wir werden auf dieser Grundlage die Steuererklärung erstellen und Ihnen im Anschluss die von uns ermittelten Werte sowie Erläuterungen und Berechnungsgrundlagen zur Überprüfung schriftlich mitteilen.

 

Der von der Finanzverwaltung geforderte elektronische Versand erfolgt durch uns. 

 

Die Gebühr für die Bearbeitung richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater. Bei den bisher bearbeiteten Erklärungen fielen durchschnittlich ca.130,- € +USt für jede Immobilie an. Die Gebühr ist abhängig vom ermittelten Wert der Immobilie.